Luft-Wasser-Wärmepumpen werden beim Einsatz eines natürlichen Kältemittels zusätzlich mit 5% "Wärmepumpenbonus " auf die Investitionskosten gefördert. Als natürliche Kältemittel werden aktuell anerkannt:
• R290 Propan
• R600a Isobutan
• R1270 Propen
• R717 Ammoniak
• R718 Wasser
• R744 Kohlendioxid
Wird bei einer Wärmepumpe ein von der Liste abweichendes natürliches Kältemittel verwendet, müssen, um den Wärmepumpenbonus für das natürliche Kältemittel zu erhalten, die Herstellerunterlagen zum Antrag hochgeladen werden. In den Herstellerunterlagen muss der Einsatz des natürlichen Kältemittels ersichtlich sein.