Warum erhalte ich keinen Klima-Geschwindigkeitsbonus, obwohl ich meine Heizung tausche?
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus ist an strikte Bedingungen geknüpft. Da Ihre neue Heizung weiterhin mit Flüssiggas (LPG) betrieben wird, stuft die KfW diese Anlage systembedingt als fossiles Heizsystem ein. Für den Bonus ist jedoch ein vollständiger Ausstieg aus fossilen Brennstoffen erforderlich.
Hilft es, wenn ich nachweise, dass mein Flüssiggas aus 100% erneuerbaren Quellen stammt?
Nach aktuellem Kenntnisstand: Nein. Auch wenn Sie durch Zertifikate nachweisen können, dass es sich um "Bio-Flüssiggas" handelt, ändert dies nichts an der Einstufung durch die KfW.
Warum spielt die Herkunft des Gases keine Rolle?
Die KfW bewertet Förderfähigkeit anhand der Technischen Mindestanforderungen (TMA). Entscheidend ist hierbei die installierte Technik und nicht der aktuelle Inhalt des Gastanks. Die Logik der KfW lautet: Da die Anlage technisch in der Lage ist, herkömmliches (fossiles) Flüssiggas zu verbrennen, gilt sie als fossil.
Wie begründet die KfW diese Entscheidung konkret?
Die KfW legt den Fokus auf die theoretische Flexibilität des Systems. Da ein Gastank vorhanden ist, könnte rein technisch jederzeit zu herkömmlichem, fossilem Flüssiggas gewechselt werden (z. B. bei Lieferengpässen oder einem Anbieterwechsel). Aus Sicht der Förderrichtlinie reicht diese theoretische Möglichkeit aus, um die Anlage als nicht förderfähig für den Klima-Geschwindigkeitsbonus einzustufen.
Zusammenfassung der Einschätzung
Status der Heizung: Flüssiggas-Anlagen werden als fossile Systeme eingestuft.
Einfluss von Bio-LPG: Technisch und rechtlich für diesen Bonus nicht relevant.
Entscheidendes Kriterium: Die Anlagentechnik (Tank vorhanden = fossil), nicht der Brennstoffnachweis.
Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf der aktuellen Interpretation der BEG EM-Richtlinien (Punkt 8.4.4) und erfolgt ohne Gewähr.